Aktualisiert: 27. Oktober 2021. Der Beitrag spiegelt den Stand 2021 wider. Das HinSchG ist mittlerweile in Kraft getreten – siehe aktueller Beitrag vom 29.12.2023.
Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie findet nur für die Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht Anwendung. Die Bundesministerin der Justiz Christine Lambrecht will jedoch mehr Rechtssicherheit für Hinweisgeber schaffen, die Rechtsverstöße, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen und Behörden aufdecken. Dazu hat sie der großen Koalition einen Entwurf zur Beratung vorgelegt, welcher die EU-Hinweisgeber-Richtlinie überschießend umsetzt. Der umfassende in der Richtlinie vorgesehene Schutz soll auch denjenigen uneingeschränkt zugutekommen, die Verstöße gegen deutsches Recht melden.
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